Das Rasengrab
Wenn die Möglichkeit der Grabpflege nicht gegeben ist, bieten einige Friedhöfe Rasengräber in Form von Rasenwahlgräbern oder Rasenreihengräbern an. Hier übernimmt der Friedhofsträger die Pflege der Grabstätte, d.h. es gibt weder ein Pflege- noch ein Gestaltungsrecht des Nutzungsberechtigten.
Bei Rasengräbern ist es auf einigen Friedhöfen nur in einer bestimmten Zeit gestattet, Grabschmuck auf die Grabstätte zu legen. Dafür ist es aber möglich, auf einer anderen, dafür vorgesehenen Fläche, ganzjährig Grabschmuck abzulegen.