Wahlgräber
Bei einer Wahlgrabstätte, auch Familiengrab oder Gruft genannt, kann die Lage des Grabes von den Angehörigen selbst ausgesucht werden. Hier können zwei oder mehrere Bestattungen nebeneinander erfolgen. Auch Urnen können in einer solchen Grabstätte beigesetzt werden.
Der Nutzungsberechtigte dieser Grabstätte hat bei dieser Grabart ein Gestaltungs- und Pflegerecht.
Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grabnutzungsrecht verlängert werden.